*Bei Abschluss fällt ein Ausgabeaufschlag an. Bitte beachten Sie, dass für die Verwahrung und Verwaltung des Fonds weitere Kosten anfallen. Für den Erwerb des Sparkassenbriefes fallen keine weiteren Kosten an. Rechtzeitig vor Abschluss erhalten Sie einen aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Kostenausweis zum Investmentfonds. Im Rahmen eines persönlichen Anlagegespräches gehen wir auf Ihre individuellen Umstände, Ziele und Bedürfnisse ein, um die Angemessenheit und Geeignetheit der Anlage für Sie persönlich zu prüfen.
Zur vorherigen Information stellen wir Ihnen nachfolgend einige Chancen und Risiken dar, die mit der Anlage in Investmentfonds1 verbunden sein können. Die jeweils für die von Ihnen gewählte Anlageform relevanten Informationen teilt Ihnen Ihr Berater gerne in einem persönlichen Anlageberatungsgespräch mit.
Der Sparkassenbrief und der Investmentfonds sind grundsätzlich separat erwerbbar. Dabei ist zu beachten, dass der Zinssatz für den Sparkassenbrief bei einem separaten Erwerb geringer ausfallen kann, als wenn Sie ihn in Kombination mit dem Investmentfonds erwerben.
Das Risiko einer Anlage in die jeweiligen Bestandteile ist nicht höher als das jeweilige Risiko, das der Anleger im Falle einer separaten Anlage in die Anteile der jeweiligen Bestandteile zu tragen hätte.
Stand 30.10.2023
1„Angebot freibleibend. Diese Inhalte wurden zu Werbezwecken erstellt und können ein Beratungsgespräch nicht ersetzen. Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von den Investmentfonds der DekaBank und ihrer Kooperationspartner sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unterwww.deka.de erhalten. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache inklusive weiterer Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf www.deka.de/beschwerdemanagement. Die Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds kann jederzeit beschließen, den Vertrieb zu widerrufen. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durchdie Finanzverwaltung) unterworfen sein.
Aussage gemäß aktueller Rechtslage“