Verkehrsunfälle können schnell teuer werden. Sichern Sie sich gegen die Kosten ab. Die Kfz-Versicherung der VGH hilft Ihnen dabei. Bei der VGH erhält jeder Fahrer den passenden Versicherungsschutz.
Der Tarif Komfort bietet Ihnen den umfassenden Schutz Ihres versicherten Fahrzeugs – und das zu einem fairen Preis. Entscheiden Sie sich für diese Variante, sind in der Haftpflicht etwa gemietete Fahrzeuge im Ausland mitversichert (Mallorca-Police). In der Teilkasko sind Zusammenstöße mit Tieren aller Art und der Schlüsselverlust nach einem Einbruchdiebstahl oder Raub versichert. Bei der Vollkaskoversicherung wird die Übernahme der Fahrzeugunterstellkosten (bis 200 Euro) aufgrund eines versicherten Schadenereignisses übernommen. Mit diesem Tarif der VGH fahren Sie auf Nummer sicher.
Vertragspartner: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Mit unserem Einstiegstarif erhalten Sie eine Grundabsicherung zu günstigen Beiträgen. In der Teilkaskovariante sind etwa Zusammenstöße mit Haarwild (beispielsweise Rehe, Hirsche oder Füchse) nach BJagdG (Bundesjagdgesetz) versichert. Im Vollkaskoschutz sind unter anderem Schäden aus Vandalismus, selbst verschuldete Unfälle oder Fahrerflucht des Unfallverursachers abgedeckt.
Den bestmöglichen Schutz erhalten Sie im Premium-Tarif. Neben Leistungen aus den Tarifen Basis und Komfort erhalten Sie on top: In der Teilkaskoversicherung etwa eine Neupreisentschädigung bis zu 36 Monate nach der Erstzulassung des Fahrzeugs und Ihre Fahrzeug- und Zubehörteile (Spezialaufbauten/-ausrüstungen sowie nachträglich eingebaute Teile) sind bis zu einer Summe von 10.000 Euro versichert. In der Vollkaskoversicherung sind außen am Fahrzeug angebrachte Sportgeräte (beispielsweise Fahrräder, wenn mit einer entsprechenden Halterung außen am Fahrzeug befestigt) bis zu 1.000 Euro versichert – ebenso wie Schäden, die zwischen einem ziehenden oder gezogenen Fahrzeug oder Anhänger (beispielsweise Wohnwagen) entstehen.
Die E-Vollkasko Premium der VGH bietet Ihnen wichtige Leistungserweiterungen für Elektro- und von außen aufladbare Hybrid-Pkw und -Lieferwagen. Die Versicherung enthält folgende Leistungen:
Dann können Sie von dem Verkauf der THG-Quote profitieren!*
* Die Höhe der Prämie hängt vom Marktpreis und dem Zeitpunkt des Verkaufs ab.
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen der Sparkasse Stade-Altes Land
Falls Sie einen Schaden verursacht haben: Hier können Sie ihn bequem online melden. Je ausführlicher Ihre Angaben sind, desto schneller kann die VGH mit Ihnen Kontakt aufnehmen und sich um Ihr Anliegen kümmern.
Hier können Sie den Schaden schnell und einfach melden, wenn Sie Anspruchsteller sind. Je ausführlicher Ihre Angaben sind, desto schneller kann die VGH mit Ihnen Kontakt aufnehmen und sich um Ihr Anliegen kümmern.
Jeder, der ein Auto auf seinen Namen angemeldet hat, ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hintergrund dieser Pflicht ist, dass die Kfz-Haftpflicht den Fahrzeughalter gegen Ansprüche Dritter schützt. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Versichert sind der Fahrzeughalter, der Fahrer, der Versicherungsnehmer, der Eigentümer und alle Insassen.
Mit dem Schadenfreiheitsrabatt wird unfallfreies Fahren belohnt. Er steigt mit jedem unfallfreien Jahr. Je höher er ist, desto günstiger ist die Kfz-Versicherung.
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist notwendig, wenn Sie Ihr Fahrzeug zulassen möchten. Sie dient der Zulassungsbehörde als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code aus Nummern und Buchstaben (zum Beispiel HR23BV7). Mit der eVB-Nummer gehen Sie zu Ihrer Zulassungsstelle. Hier werden dann über die Datenbank Ihre Versicherungsdaten abgefragt und es wird geprüft, ob eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
Sie bekommen die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) bei der VGH oder Ihrer Sparkasse. Auch per Post, Telefon oder SMS kann die eVB mitgeteilt werden.
Steht zum Beispiel ein Reh vor Ihnen auf der Straße, gehen Sie vom Gas runter. Blenden Sie das Fernlicht ab und hupen Sie. Lässt sich der Zusammenstoß wahrscheinlich nicht mehr vermeiden, versuchen Sie nicht, dem Tier auszuweichen. Bremsen Sie stark ab und halten Sie das Lenkrad fest. Die Unfallgefahr bei einem Ausweichmanöver ist oftmals größer und der Schaden deutlich höher. Sie wissen ja nicht, in welche Richtung das Tier flüchtet, ob Ihnen ein anderes Auto entgegenkommt oder Sie von der Straße abkommen und gegen einen Baum prallen.
Kommt es zu einem Zusammenstoß, sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warnblinker und dem Warndreieck ab. Ziehen Sie vorher Ihre Warnweste an. Fassen Sie das Tier niemals an. Sie wissen nicht, ob es wirklich tot ist oder nur schwer verletzt. Rufen Sie die Polizei. Diese informiert dann den zuständigen Jagdpächter. Sie kümmert sich dann um alles Weitere. Fotografieren Sie ggf. die Unfallstelle zur Beweissicherung. Lassen Sie sich von der Polizei einen Nachweis zur Schadenaufnahme aushändigen.
Wildunfälle sind über Ihre Teilkaskoversicherung abgesichert. Melden Sie also den Schaden schnellstmöglich Ihrem Ansprechpartner bei der VGH.
Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Ihre wirtschaftliche Existenz. Verkehrsunfälle können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen – insbesondere dann, wenn Personen zu Schaden kommen.
Darum ist jeder, der ein Auto auf seinen Namen angemeldet hat, gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hintergrund dieser Pflicht ist, dass die Kfz-Haftpflicht den Fahrzeughalter gegen Ansprüche Dritter absichert.
Dies ist in Anbetracht der möglichen Schadensummen, die durch einen Verkehrsunfall entstehen können, notwendig, um zum einen den Versicherungsnehmer und zum anderen auch den oder die Geschädigten abzusichern.
Aus dem sogenannten Pflichtversicherungsgesetz ergibt sich, dass nur versicherte Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Darunter fällt auch das bloße Abstellen des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Straße.
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