Mit einem Avalkredit erweitern Sie Ihren Handlungsspielraum und schonen Ihre Liquidität. Die Sparkasse übernimmt eine Bürgschaft oder bietet eine Garantiezusage.
Ab sofort bieten wir Ihnen unseren neuen Service "Avalkredit Online" an. Über "Avalübersicht aufrufen" gelangen Sie direkt zu Ihrem Avalrahmenkredit und können dort weitere Unteravale anlegen. Sie erhalten unsere Haftungszusage als PDF-Dokument sofort online, so dass Sie diese in Papierform oder per E-Mail an Ihren Geschäftspartner weiterleiten können. Die Haftungszusage ist jederzeit durch Ihren Geschäftspartner prüfbar.
Wenn Sie Avalkredite künftig online eröffnen möchten, nehmen Sie bitte unter Angabe Ihrer Avalkontonummer Kontakt zu uns auf.
Sie wickeln einen großen Auftrag ab und erhalten von Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden eine höhere Anzahlung, zum Beispiel zur Deckung der Materialkosten. Im Gegenzug erwartet Ihre Kundschaft von Ihnen eine Sicherheit: die Anzahlungsbürgschaft. Ihre Sparkasse verpflichtet sich, Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden die Anzahlung zurückzuzahlen, falls Sie Ihre Leistung oder Lieferung nicht erfüllen.
Sie mieten oder pachten eine Immobilie für Ihr Unternehmen: zum Beispiel ein Lager oder eine Werkhalle, ein Büro oder ein Ladenlokal. Ihre vermietende Person verlangt eine Kaution. Die Bürgschaft Ihrer Sparkasse ersetzt die Kaution.
Ihr Auftrag ist ordnungsgemäß erfüllt, Ihre Leistung wurde abgenommen. Ihre Kundin oder Ihr Kunde hat jetzt einen Gewährleistungsanspruch, falls die gelieferte Leistung nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt oder Mängel hat. Mit der Gewährleistungsbürgschaft verpflichtet sich Ihre Sparkasse, gegenüber Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden eventuell entstehende Ansprüche finanzieller Art zu erfüllen.
Mit einer Prozessbürgschaft Ihrer Sparkasse sichern Sie sich gegen einen gerichtlich zuerkannten Anspruch einschließlich der Prozesskosten ab, solange das Gerichtsurteil vorläufig vollstreckbar, jedoch noch nicht rechtskräftig ist.
Im Rahmen eines übernommenen Auftrages haften Sie für die vertragsgerechte Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen. Durch die Vertragserfüllungsbürgschaft erhält Ihre Kundin oder Ihr Kunde die notwendige Sicherheit, falls Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen können.
Bei Ausschreibungen für Bauvorhaben benötigen Sie häufig eine Bietungsbürgschaft, insbesondere bei öffentlich-rechtlichen Auftraggeberinnen und Auftraggebern. Der Bürgschaftsbetrag liegt zwischen 1 und 5 Prozent der Auftragssumme. Je nach Ausschreibungsdauer läuft die Bürgschaft über drei bis sechs Monate.
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