Kundeninformation zur Leitzinserhöhung
Entfall des Verwahrentgelts
In seiner Sitzung vom 21.07.2022 hat der EZB-Rat nun die Erhöhung dieses Einlagenzinssatzes mit Wirkung zum 27.07.2022 von minus 0,50% p.a. auf 0,00% p.a. beschlossen. Diese Erhöhung und den damit verbundenen Wegfall des negativen Zinssatzes geben wir unmittelbar an alle unsere Kundinnen und Kunden weiter. Somit entfällt ab dem 27.07.2022 die Belastung von Verwahrentgelten.